Für uns Gutachter sind die steuerlichen Bewertungen zum Nachweis des „gemeinen niedrigeren Werts“ nach § 198 BewG längst mehr als nur ein Nebenschauplatz.
In unserem Fall machen sie rund 70 % des Umsatzes aus. Spezialisierung nennt man das wohl.
Und weil ich deutschlandweit unterwegs bin, kann ich sagen: Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Potsdam – dort werden die Gutachten in der Regel anstandslos akzeptiert.
Und dann gibt es… Berlin.
Hier scheint ein ganz eigenes Trainingslager zu existieren. Gefühlt jedes zweite Gutachten wird mit einem 2 bis 5-seitigen Einwandschreiben beantwortet – früher Textbausteine mit Arztbrief-Charme, heute zunehmend präzise und durchaus fachlich ambitioniert.
Da wird nachgerechnet, geprüft und hinterfragt:
BGF, Bauklasse, Sachwertfaktor, Liegenschaftszinssatz, Marktanpassung.
Und wenn irgendwo noch ein Komma nicht ausreichend begründet ist: erstmal in Zweifel ziehen. Bodenrichtwerte? Gefühlt grundsätzlich vom FA behandelt wie in Stein gemeißelt und geltendes Recht, objektspezifische Anpassungen Fehlanzeige. Alles eins, egal ob direkt neben der Stadtautobahn und S-Bahn oder am Park.
Das Spannende daran: Die Beantwortung dieser Schreiben frisst teilweise mehr Zeit als das eigentliche Gutachten. Man liefert nicht nur eine Bewertung, sondern gleich ein kleines Lehrbuch mit.
Ein Kollege berichtete kürzlich, das Finanzamt wollte sich seine kompletten Vergleichswerte vor Ort anschauen. Seine Konsequenz: „Dann eben nicht mehr.“
Dabei zeigt sich in der Praxis immer wieder: Die vermeintlich „kleinen“ Fälle sind die aufwendigsten.
Aktuelles Beispiel:
Zwei geerbte Wohnungen in Berlin-Gesundbrunnen, Seitenflügel, Ofenheizung, erheblicher Instandhaltungsstau.
Vorstellung Finanzamt: ca. 6.000 €/m²
Mein Ergebnis: 1.600 €/m²
Also… fast deckungsgleich.
Man lernt: Je kleiner das Objekt, desto größer die Diskussion.
Oder anders gesagt: In Berlin wird nicht nur bewertet – hier wird verteidigt.

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