Kaum ein Gutachten ohne Tücken

Kaum ein Gutachten ohne Tücken

Vor zwei Tagen Ortstermin in Berlin-Charlottenburg:

Große Maisonette-Wohnung, schöne Altbau-Substanz, gute Lage.

Auftrag: Verkehrswertermittlung im Rahmen einer Erbschaft für das Finanzamt.

Das Finanzamt besichtigt nicht – es schätzt pauschal.
Bei Durchsicht der Unterlagen und der Besichtigung zeigte sich jedoch: Es handelt sich nicht um eine Wohnung, sondern um zwei rechtlich selbstständige Einheiten.

  • Zwei Grundbuchblätter
  • Zwei Abrechnungen
  • Keine grundbuchliche Vereinigung
  • Die interne Treppe? Von der WEG genehmigt – aber baurechtlich nicht geprüft. Zudem: zu steil, zu schmal, Kopffreiheit nicht gegeben.

Damit stellt sich die Frage: Wie wird bewertet?
Information an den Auftraggeber: Anerkannt werden nur zwei getrennte Gutachten.
Berücksichtigung eines zusätzlich bestehenden Nießbrauchs (kam selbstverständlich erst später auf den Tisch).
Honorar neu abgestimmt – kein doppeltes Gutachtenhonorar, aber Mehraufwand für Strukturierung, Anpassung und rechtliche Einordnung.
Ergebnis: Der Verkehrswert liegt rund 60 % unter der Schätzung des Finanzamts.

Fazit:
Gerade bei Erbschaften lohnt sich eine fundierte Prüfung der rechtlichen und
baulichen Situation.
Was auf den ersten Blick wie eine große Wohnung wirkt, kann bewertungsrechtlich
etwas ganz anderes sein.


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