Der Kundenanruf fing schon ungewöhnlich an:
„Mein Name ist … und es geht um die Bewertung einer Zufahrt. Bitte nicht auflegen.“
Ab da wusste ich: Das wird spannend.
Der Fall: Ein Grundstückseigentümer, ein Hinterlieger, ein Geh‑, Fahr‑ und Leistungsrecht und eine ökologisch wertvolle Proktorrasenzufahrt, die kurzerhand zerstört wurde und nun vollständig zugepflastert werden soll. Angeblich „versickerungsfähig“. In der Praxis bedeutet das: massive Überflutungsgefahr für das Vorderliegergebäude, inklusive bodengleicher Terrassenfenster.
Das Problem: Alle waren sich unsicher, wer eigentlich die Gestaltungshoheit über die Zufahrt hat.
Es gab bereits Kostenanschläge, ökologische Gutachten, technische Stellungnahmen – aber der drohende Schaden ließ sich bislang nicht gerichtsfest nachweisen. Und genau deshalb liegt der Fall jetzt – in letzter Instanz – beim Bundesgerichtshof.
Und ich durfte das Wertgutachten erstellen. Ich gebe zu: Für die Richterinnen und Richter beim BGH habe ich mich wirklich ins Zeug gelegt. Methodisch sauber, technisch belastbar, wirtschaftlich nachvollziehbar – und so klar formuliert, dass auch die komplexen Zusammenhänge zwischen Wegerecht, baulicher Veränderung und Wertauswirkung greifbar werden.
Jetzt bin ich selbst gespannt, welche Fragen kommen – und wer am Ende gewinnt.
Eines zeigt der Fall aber schon jetzt: Selbst eine „banale“ Zufahrt kann zu einem hochkomplexen Bewertungs- und Rechtsproblem werden, wenn Nutzung, Rechte und bauliche Eingriffe nicht sauber
abgestimmt sind.

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