„Wir benötigen ein Wertgutachten.“ Nein – Sie benötigen sechs.

„Wir benötigen ein Wertgutachten.“ Nein – Sie benötigen sechs.

Eine Steuerberaterin verschenkte die Immobilie, in der sie viele Jahre ihr Steuerbüro führte, an ihren Sohn.

Der Nießbrauch wurde eingetragen, alles schien klar. Doch das Finanzamt hatte eine andere Vorstellung vom Wert – und ich sollte ein Gutachten erstellen.

Nach der Aktensichtung wurde schnell deutlich:

Das Objekt war aufgeteilt. Drei Wohnungen als Teileigentum, dazu drei Garagen.

Damit war klar: Es handelt sich nicht um ein Objekt, sondern um sechs wirtschaftliche Einheiten. Und genau das bedeutet:

  • Sechs separate Gutachten
  • Sechs getrennte Wertansätze
  • Sechs individuell anzupassende Nießbrauchbewertungen

Diese Pflicht zur Bewertung je wirtschaftlicher Einheit sorgt regelmäßig für Überraschung – besonders bei aufgeteilten Mietshäusern oder gemischt genutzten Beständen. Für Steuerpflichtige wirkt es oft unnötig kompliziert, für die Bewertungspraxis ist es zwingend logisch.

Die gute Nachricht:

Mehr Gutachten bedeuten nicht automatisch sechsfachen Aufwand.

Oft reicht ein gemeinsamer Besichtigungstermin, und die zusätzlichen Gutachten sind deutlich schlanker als vollumfängliche Einzelbewertungen vergleichbarer Objekte.

Mein Fazit aus diesem Fall

Wer frühzeitig prüft, wie viele wirtschaftliche Einheiten tatsächlich vorliegen, spart Zeit, Diskussionen – und manchmal auch Geld.


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