Verkauf lohnt sich nicht im vermieteten Zustand? – Verwertungskündigung

Verkauf lohnt sich nicht im vermieteten Zustand? – Verwertungskündigung

+++WICHTIGE INFORMATION FÜR EIGENTÜMER, VERMIETER UND MAKLER+++

Ein solides Wertgutachten kann mehr als den Marktwert ermitteln. Es liefert die Grundlage für strategische Entscheidungen, z. B. bei einer möglichen Kündigung nach §573Abs.2Nr.3BGB, der Verwertungskündigung.

Warum das wichtig ist

Der Gesetzgeber erlaubt eine Kündigung, wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert wird und dadurch erhebliche Nachteile entstünden.

Ein reiner Vorsatz, durch Neuvermietung eine höhere Miete zu erzielen, reicht nicht.

Was ein Wertgutachten leisten kann:

  • Aktueller Markt- oder Verkehrswert Ihrer Immobilie
  • Analyse des Mietvertrags im Verkaufs- oder Verwertungsfall
  • Einschätzung, ob und wie das Mietverhältnis den Verkaufserlös bzw. die Verwertung beeinträchtigt
  • Dokumentation von Wert- bzw. Ertragsverlusten — wichtige Grundlage für die Argumentation der Kündigung

Ihre Chancen:

  • Höherer Verkaufserlös durch strategisch saubere Verwertungssituation
  • Klarere Entscheidungsbasis: Behalte ich den Mieter oder kündige ich gezielt?
  • Besserer Schutz vor Rechtsstreitigkeiten durch nachvollziehbare Bewertung.

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